Gut zu Wissen!


Ergotierapie:


Ich bin als Wahltherapeutin tätig, damit Sie am Ende der Therapie einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet bekommen, sind folgende Schritte durchzuführen:


  • Für die ergotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung von Ihrem Facharzt oder praktischen Arzt notwendig
  • Ist es Ihnen nicht möglich in die Praxis zu kommen, kann ich gerne zu Ihnen nach Hause kommen. Dies muss jedoch ebenfalls am Verordnungsschein vermerkt sein. 
  •  Diese Verordnung muss chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligt werden
  • Auch der Hausbesuch muss von der Krankenkasse bewilligt werden, sodass Sie am Ende der Therapieeinheiten auch dafür Kosten refundiert bekommen. 
  • Die Honorarnote, welche Sie am Ende der Therapie (meist ein 10er Block) bekommen, reichen Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese refundiert Ihnen dann den entsprechenden Betrag.
  • Wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die verbleibenden Therapiekosten. 

 

Kosten


Auskunft über die Tarife erhalten Sie pder Telefon. 

Unsere Tarife enthalten keine Umsatzsteuer, da medizinische Leistungen gemäß § 6 Abs. 1/Z UStG umsatzsteuerbefreit sind.

 

Ein ehrliches Wort


Können Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten, sagen Sie uns, sofern es kein akuter Notfall ist, bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls haben Sie bitte Verständnis, dass dieser Termin in Rechnung gestellt wird.